Pullach im Isartal (amtlich: Pullach i. Isartal) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8907 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82049
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Pullach im Isartal, Rathausplatz 1, 82049 Pullach im Isartal
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Finanzamt München I, Widenmayerstraße 16, 80538 München
Gemeinde Pullach im Isartal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Genehmigung der Vorplanung für den Neubau der Jugendfreizeitstätte, einschließlich Räumen für die Gemeinde und den Sportverein Pullach, mit Baukosten von 11,3 Mio. € und Fertigstellung bis April 2027.
- Planung für den Ausbau der Flur- und Forststraße zwischen der Wolfratshauser und Seitnerstraße, mit Kosten von 666.000 € und Beauftragung des Planungsbüros Steinbacher-Consult.
- Diskussionen um den Isartrail, wo alternative Teilstrecken vorgeschlagen wurden, aber abgelehnt wurden, da sie das bestehende Trail-Konzept verändern würden.
- Keine neuen Bebauungspläne spezifisch für das Grundstück in der Kreuzeckstraße oder Heilmannstraße in den neuesten Nachrichten.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.