Isartal) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis München. Pullach im Isartal (amtlich: Pullach i
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8907 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82049
Vorwahl
089
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Pullach im Isartal, Rathausplatz 1, 82049 Pullach im Isartal
2. Landratsamt München, Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
3. Finanzamt München I, Widenmayerstraße 16, 80538 München
Gemeinde Pullach im Isartal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Genehmigung der Vorplanung für den Neubau der Jugendfreizeitstätte, einschließlich Räumen für die Gemeinde und den Sportverein Pullach, mit Baukosten von 11,3 Mio. € und Fertigstellung bis April 2027.
- Planung für den Ausbau der Flur- und Forststraße zwischen der Wolfratshauser und Seitnerstraße, mit Kosten von 666.000 € und Beauftragung des Planungsbüros Steinbacher-Consult.
- Diskussionen um den Isartrail, wo alternative Teilstrecken vorgeschlagen wurden, aber abgelehnt wurden, da sie das bestehende Trail-Konzept verändern würden.
- Keine neuen Bebauungspläne spezifisch für das Grundstück in der Kreuzeckstraße oder Heilmannstraße in den neuesten Nachrichten.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.